Regeln beim Kanufahren

Paddeln ist nicht gefährlicher als andere Sportarten. Allerdings sollte man einige Regeln beachten:

1. Nichtschwimmer gehören nicht ins Boot. Wer trotzdem einen Nichtschwimmer mit ins Boot nimmt, trägt ein hohes Risiko.


2. Paddeln Sie nie allein. Hinterlassen Sie stets eine Info, wohin und bis wann Sie unterwegs sein wollen.


3. Erkundigen Sie sich über die Gefahren der Gewässer - Wasserstand, Wehre und Wetterlage. Fahren Sie nie bei Hochwasser.


4. Meiden Sie Wehre, E-Werke und Stauanlagen aller Art. Hier besteht häufig Lebensgefahr, daher weiträumig umtragen. Äußerste Vorsicht bei unübersichtlichen Flußstrecken.


5. Halten Sie Abstand zu allen anderen Wasserbenutzern, insbesondere zu allen Motorschiffen und Segelfahrzeugen. Kanus sind fast immer ausweichpflichtig und vom Schiffsführer schlecht zu sehen.


6. Beachten Sie die Schifffahrtsstraßenordnungen. Sie gelten auf allen Schifffahrtsstraßen und Kanälen und enthalten verbindliche Regeln für alle Wasserfahrzeuge.


7. Machen Sie die Boote mit Auftriebskörpern unsinkbar. Legen Sie eine Schwimmweste, bzw. auf Großgewässern eine ohnmachtsichere Rettungsweste und Kopfschutz an. Tragen Sie beim Wildwasserfahren einen Kälteschutzanzug.


8. Besondere Gefahren bestehen auf Wildwasser und an der Küste. Diese Gewässer sind nur mit besonderer Ausrüstung und von geübten Paddlern befahrbar, am besten unter sachkundiger Anleitung und ortskundiger Führung. Ein Päckchen mit Verbandsmaterial kann im Ernstfall sehr hilfreich sein. Wenn Sie dann noch Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe aufgefrischt haben, Ihre Ausrüstungsgegenstände beherrschen und sich über das Gewässer informiert haben, sind Ihre Vorbereitungen vollständig gewesen.
Übrigens: Beim Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) gibt es einen Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit auf dem Wasser"

Paddeln in ungünstigen Jahreszeiten

1. Alle Aktiven und Betreuer werden aufgefordert, insbesondere bei kalter Witterung (als unverbindliche Werte kann hier allgemein von einer Luft- oder Wassertemperatur von weniger als 10° C ausgegangen werden) den jeweiligen Umfeldbedingungen angepasste Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dies betrifft das Training, Wettkämpfe und sonstige Veranstaltungen und Maßnahmen. Diese Vorgaben gelten für alle Aktiven von der Schülerklasse bis incl. der Leistungs- und Altersklassen.

2. Allen Trainern und verantwortlichen Betreuern wird aufgegeben, in ihrem Zuständigkeitsbereich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bedeutung des Tragens von Schwimmhilfen erkannt wird und auf eine sehr hohe Akzeptanz stößt. In vielen Kanudisziplinen ist das Tragen von Schwimmhilfen im Wettkampf Pflicht. Es wird empfohlen auch im Training, Schwimmhilfen witterungsbedingt oder nach Einschätzung des Gefahrenpotentials der örtlichen Gegebenheiten zu tragen und die Einhaltung, soweit dies möglich ist, zu überwachen. Schwimmhilfen sind kein Allheilmittel können aber den Tod durch Ertrinken verhindern.

3. Grundsätzlich sind, soweit dies technisch möglich ist, alle in der genannten Zeit zum Einsatz kommenden Boote mit entsprechenden Sicherheitsinventar auszurüsten (z.B. Auftriebeskörper in Booten, Schlaufen zur Bergung u.a.m.).

4. Trainer sind verpflichtet, die Aktiven durch vorherige Einweisung in ein angemessenes und richtiges Verhalten auf mögliche Gefahrenlagen vorzubereiten. Wichtig ist, dass die Sportler lernen, sich selbst einzuschätzen und sich nicht auf der Basis einer falschen Einschätzung der Situation unnötig in Gefahren begeben.

5. Der Trainer hat durch die Organisation des Trainings für Sicherheit während des Trainingsbetriebes Sorge zu tragen. Ein Gruppentraining ist einem Einzeltraining grundsätzlich vorzuziehen. Mit den Sportlern sind regelmäßig entsprechende Rettungsübungen durchzuführen und die Hilfeleistung gegenüber anderen Sportlern bei Kenterung zu üben. Für Trainer besteht die Pflicht zur Bereithaltung von Kommunikationsmitteln zum Herbeirufen von professioneller Hilfe. Er hat zu prüfen, dass angemessenes Rettungs- und Erste-Hilfe-Gerät (z.B. Rettungsring im Motorboot, Wurfleinen beim Wildwasser, Alu-Decken, etc.) im Training vorhanden ist.

6. In den Schülerklassen B und C ist in der kalten Jahreszeit besonders auf die Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Gegebenenfalls ist auf ein Wassertraining auf Grund von schlechter Witterung (hohe Wellen, Sturm, Hochwasser, starke Strömung, Nebel, Kälte usw.) zu verzichten.

7. Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Kanuvereine werden aufgefordert, mit ihren Trainern und Sportlern zur eigenen Absicherung und aus Gründen der Vorbildwirkung für die Nachwuchskanuten aktiv die Umsetzung dieser Empfehlungen zu unterstützen.

8. Die Trainer und Betreuer sollten auch auf eine geeignete den Witterungsbedingungen angepasste Sportbekleidung bei den von ihnen betreuten Aktiven hinwirken. Da insbesondere in der kalten Jahreszeit das Eintreten des Kältetodes eine Haupttodesursache darstellt, kann das Tragen sportartspezifischer Wärmebekleidung diesem entgegenwirken. Regelmäßige Maßnahmen zur Abhärtung des Körpers (Wechselduschen, Sauna usw.) erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegen einen Kälteschock.

9. Alle beteiligten (Sportler und Trainer) sollten sich bewusst sein, dass die leichtfertige Missachtung von Sicherheitsbestimmungen( z.B. des gebotenen Tragens von Schwimmhilfen) und anderen Rettungsmaßnahmen den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben kann.

10. In der Traineraus- und Trainerfortbildung sind Inhalte zur Sicherheit im Training stärker zu integrieren und sportartspezifisch weiterzuentwickeln. Mit Sportlern sind regelmäßige Sicherheitsbelehrungen und -übungen durchzuführen.

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